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Formulare zur Grenzabfertigung
Wir verweisen auf unsere Hinweise zur Grenzabfertigung und unsere Datenschutzhinweise. Bitte verwenden Sie die hier zur Verfügung gestellten Formulare und leiten Sie Ihre ausgefüllten Anträge über uns (Kontaktdaten).
Non-Schengen
Beantragung einer Einzelgrenzerlaubnis für Non-Schengen-Flüge:
- Wir benötigen den Antrag (Word-Format) und die dazugehörige Personenliste (Word-Format).
- Die Durchführung des Grenzerlaubnisverfahrens wird ab Januar 2019 von der Bayerischen Grenzpolizei übernommen. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Grenzabfertigung.
ACHTUNG Punkt 2.2 und 3.5 der Informationen zur Grenzabfertigung
Die Grenzerlaubnis wird durch die Grenzpolizei in der Regel nur für Geschäftsfüge erteilt. (Punkt 2.2 der Informationen zur Grenzabfertigung)
Ab 01.01.2022 werden Kosten für die Erteilung einer Grenzerlaubnis erhoben. Grundsätzlich sind durch die Polizei neben einer Pauschale i. H. v. 78,10 Euro für die Erteilung einer Grenzerlaubnis, auch Kosten für den Transport von polizeilichen Kräften oder von Führungs- und Einsatzmitteln zu erheben (65,00 Euro je angefangene Stunde und je beteiligter Beamter). (Punkt 3.5 der Informationen zur Grenzabfertigung)